Online-Schalter
DG Feuerwehrmagazin
Bestuhlung max.
Tische: 35
Bestuhlung mit Tischen: 169 Stühle
Bestuhlung ohne Tische: 200 Stühle
Turnhalle (pro Halle):
Bestuhlung mit Tischen: möglich für max. 450 Personen
Vorgehen im Todesfall:
Wir bitten die Angehörigen so rasch wie möglich, nach Eintritt des Todes,
mit der Gemeindeverwaltung Ormalingen Kontakt aufzunehmen, um einen Termin für die Besprechung zu vereinbaren. Gemeinsam organisieren wir mit den Hinterbliebenen die weiteren Schritte und unterstützen Sie bei Fragen zur Bestattung.
Für die weiteren Schritte werden die ärztliche Todesbescheinigung und, falls vorhanden, das Familienbüchlein benötigt.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Ormalingen
Hauptstrasse 65
4466 Ormalingen
Tel. 061 985 82 82
info@ormalingen.ch
Verantwortliche Personen
Regula Gisin - regula.gisin@ormalingen.ch
Über diese App informiert die Gemeinde mittels Push-Meldungen über News, Veranstaltungen etc.
Für die Empfänger der App "Gemeinde-News" kostenlos.
Raum Anwil, Buus, Hemmiken, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen,
Rickenbach, Rothenfluh, Tecknau, Wenslingen und Wintersingen
Domenica Brügel-Magnolini
muebe@eblcom.ch
079 578 41 65
Telefonische Beratung Mittwoch 07.30 - 08.30 Uhr - ausser in den Schulferien
Für Ihr Kind bitte das Gesundheitsheft und ein Frottiertuch mitbringen
Das Strassenbenützungsgesuch ist mindestens eine Woche vor Beginn bei der Gemeindeverwaltung Ormalingen einzureichen.
Fragebogen zum Sozialhilfeantrag für S-Status 1. Teil - Deutsch / Englisch
Fragebogen zum Sozialhilfeantrag für S-Status 2. Teil - Deutsch / Englisch
Fragebogen zum Sozialhilfeantrag für S-Status 1. Teil - Deutsch / Ukrainisch
Fragebogen zum Sozialhilfeantrag für S-Status 2. Teil - Deutsch / Ukrainisch
Gesuch Arbeitsbewilligung für S-Status
Informationen für Gastgebende
Liebe Gastfamilien
Sie finden hier diverse Informationen und Formulare.
Wir bitten Sie beim ausfüllen des Fragebogens darauf zu achten, dass der 1. und 2. Teil ausgefüllt wird.
Ab sofort können Umzüge im Baselbiet bequem online den Gemeinden gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt über das kantonsübergreifende Internet-Portal «eUmzugCH».